RS OGH 2007/11/27 10Ob3/07z, 2Ob243/07k, 1Ob241/11i

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Veröffentlicht am 27.11.2007
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Norm

AußStrG 2005 §172
AußStrG 2005 §186 Abs1

Rechtssatz

Die Ausstellung einer Amtsbestätigung für die erbsantrittserklärten Erben gemäß § 172 AußStrG ist gänzlich an den Gerichtskommissär ausgelagert, eine Ausstellung durch das Gericht ist nicht vorgesehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122835

Im RIS seit

27.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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