RS OGH 2007/11/29 2Ob32/07f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2007
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Norm

EKHG §8
EKHG §11 Abs1
EKHG §19 Abs2

Rechtssatz

Wird der Fahrzeughalter als Insasse des von ihm gehaltenen Kraftfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall verletzt, so muss er sich - anders als ein Fahrgast, der nicht Beteiligter im Sinne der §§8 und 11 EKHG ist - auf seinen Ersatzanspruch das Verschulden des Lenkers anrechnen lassen (hier: Schmerzengeld).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122953

Im RIS seit

29.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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