Norm
StVO §22 Abs1 Satz1Rechtssatz
Ein Fußgänger, der die Überquerung der Fahrbahn bei Erreichen der Fahrbahnmitte auf Grund eines warnenden Zurufs eines von links kommenden Radfahrers unterbricht, hat aufgrund dieses akustischen Warnzeichens (§22 Abs1 Satz1StVO) seine Aufmerksamkeit jedenfalls auch nach links zu richten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122952Dokumentnummer
JJR_20071129_OGH0002_0020OB00028_07T0000_001