RS OGH 2007/12/4 AußStrG 2005 § 66

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Veröffentlicht am 04.12.2007
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Norm

AußStrG 2005 §66 Übs
AußStrG 2005 §66 Info

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 66 AußStrG 2005

A) Revisionsrekursgründe (Abs 1):

    I) Nichtigkeit

       A. Nichtigkeitsgründe (Z 1):

           1. Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges

               a. Außerstreitverfahren: Streitverfahren

               b. Außerstreitverfahren: Exekutions- und Insolvenzverfahren

               c. Außerstreitverfahren: Verwaltungsverfahren

           2. inländische Gerichtsbarkeit, Auslandsbeziehung, IPR

           3. Rechtskraft (siehe auch § 43 AußStrG 2005)

               a. Einmaligkeitswirkung (ne bis in idem)

               b. Bindungswirkung

           4. Entscheidung trotz Zurückziehung unter Anspruchsverzicht

           5. sachliche Unzuständigkeit

           6. Unüberprüfbarkeit der Entscheidung, qualifizierte Begründungsmängel

           7. Verletzung des rechtlichen Gehörs

           8. Mangel der (gesetzlichen) Vertretung; Prozessfähigkeit

           9. Keine mündliche Verhandlung trotz gesetzlicher Anordnung

           10. Ausgeschlossener, abgelehnter Richter

           11. Gerichtsbesetzung

                a. Richter: Rechtspfleger

                b. Geschäftsverteilung

                c. Sonstiges

           12. Sonstiges

       B. Wahrnehmung der Nichtigkeitsgründe durch den OGH

    II) Verfahrensmängel (Z 2)

       A. Einzeltatbestände

           1. Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes

                a. Ergänzende Feststellungen

                b. Abgehen von den erstrichterlichen Feststellungen

                c. Sonstiges

           2. Zuspruch eines plus, minus oder aliud (vgl § 405 ZPO)

           3. Verschiedenes

       B. Verfahrensfragen, insb. Wahrnehmung von Verfahrensmängeln durch den OGH

    III) Aktenwidrigkeit (Z 3 - siehe bei § 503 Z 3 D ZPO)

    IV) Rechtsrüge (Z 4)

       A. Allgemeines

       B. gesetzmäßige Ausführung

       C. Abgrenzung Rechtsfrage: Tatsachenfeststellung

       D. Sonstiges; Einzelfälle

    V) Unanfechtbare Beweiswürdigung

B) § 66 Abs 2 AußStrG 2005 - Neuerungsverbot

Informationen zu § 66 AußStrG 2005:

Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übersichtskarte zu § 16 AußStrG (1854) (RS0102100) erstellt. Es kann daher vorkommen, dass zu einzelnen Punkten (derzeit) keine Rechtssätze existieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122711

Im RIS seit

05.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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