RS OGH 2007/12/4 14Os134/07y

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Veröffentlicht am 04.12.2007
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Norm

StGB §28 G
StGB nF §201
StPO §281 Abs1 Z5a

Rechtssatz

Bei urteilsmäßiger Annahme eines einheitlichen Tatgeschehens in Betreff mehrerer dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlicher Handlungen setzt die erfolgreiche Bekämpfung des Schuldspruchs wegen des Verbrechens der Vergewaltigung die umfassende Anfechtung der jeweils für sich allein zur Tatbestandsverwirklichung ausreichenden Teilaspekte voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122889

Dokumentnummer

JJR_20071204_OGH0002_0140OS00134_07Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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