RS OGH 2007/12/11 4Ob215/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2007
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Norm

JN §87 Abs2

Rechtssatz

Zu den Erwerbsunternehmen im weitesten Sinn zählt jede auf Erzielung von Vermögensvorteilen gerichtete, nachhaltig betriebene Tätigkeit, so etwa auch freie Berufe und künstlerische und erzieherische Tätigkeiten wie Privatschulen und Fortbildungsanstalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122899

Im RIS seit

10.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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