RS OGH 2007/12/11 5Ob255/07x, 5Ob253/07b, 5Ob254/07z, 2Ob148/10v

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Veröffentlicht am 11.12.2007
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Norm

ABGB §810
AußStrG 2005 §181
GBG §94 Abs1 Z3 D
GBG §94 Abs1 Z4 E

Rechtssatz

Eine beim Gerichtskommissär vor der Einantwortung zu Protokoll gegebene Vereinbarung im Sinn einer Übertragung von Nachlassliegenschaften an Zahlungs Statt zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen bedarf der Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts nach § 810 Abs 2 ABGB. Deren Fehlen steht der Bewilligung des Grundbuchsgesuchs entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123019

Im RIS seit

10.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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