RS OGH 2007/12/17 8ObA24/07y, 5Ob184/09h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2007
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Norm

ZPO §521a

Rechtssatz

In der Rekursbeantwortung ist der Partei die Stellung eines eigenen, gegen die vom Gegner angefochtene Entscheidung gerichteten Rechtsmittelantrags verwehrt. Ein solcher Antrag ist daher zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 24/07y
    Entscheidungstext OGH 17.12.2007 8 ObA 24/07y
  • 5 Ob 184/09h
    Entscheidungstext OGH 10.11.2009 5 Ob 184/09h
    Ähnlich; Beisatz: In der Rekursbeantwortung ist dem Streitgenossen die Stellung eines eigenen, gegen die von einem Mitstreitgenossen angefochtene Entscheidung gerichteten Rechtsmittelantrags verwehrt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123081

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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