Norm
GebAG §39 Abs1Rechtssatz
Im Fall, dass ein Sachverständiger seine Gebühren pauschal geltend macht, darf das Gericht nicht mit willkürlicher Aufteilung der begehrten Pauschalgebühr auf die einzelnen Gebührenbestandteile vorgehen, sondern muss vielmehr den Sachverständigen nach §39 Abs1 GebAG zu einer Aufgliederung auffordern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122915Dokumentnummer
JJR_20071218_OGH0002_0140OS00128_07S0000_003