RS OGH 2007/12/18 14Os128/07s (14Os129/07p)

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Veröffentlicht am 18.12.2007
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Norm

GebAG §39 Abs1

Rechtssatz

Im Fall, dass ein Sachverständiger seine Gebühren pauschal geltend macht, darf das Gericht nicht mit willkürlicher Aufteilung der begehrten Pauschalgebühr auf die einzelnen Gebührenbestandteile vorgehen, sondern muss vielmehr den Sachverständigen nach §39 Abs1 GebAG zu einer Aufgliederung auffordern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122915

Dokumentnummer

JJR_20071218_OGH0002_0140OS00128_07S0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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