Norm
ASVG §176 Abs1 Z1 litbRechtssatz
Die Teilnahme eines Mitarbeiters des Roten Kreuzes an einer Dienstbesprechung zur Vorbereitung einer Besprechung mit anderen Behördenvertretern und anschließendem Grillfest steht (im Hinblick auf den satzungsmäßigen Wirkungsbereich des Roten Kreuzes) unter Unfallversicherungsschutz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122982Im RIS seit
17.01.2008Zuletzt aktualisiert am
13.10.2014