Norm
AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4Rechtssatz
Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des einzigen Erbanwärters, der eine Erbantrittserklärung abgegben hat, wird das Verlassenschaftsverfahren unterbrochen. Es ist von Amts wegen unter Beiziehung des Masseverwalters fortzusetzen, wozu es allerdings eines klarstellenden Beschlusses bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123119Im RIS seit
07.02.2008Zuletzt aktualisiert am
21.03.2013