RS OGH 2008/1/8 5Ob249/07i, 7Ob182/12h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.01.2008
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Norm

AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4
KO §4 Abs1
KO §8a

Rechtssatz

Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des einzigen Erbanwärters, der eine Erbantrittserklärung abgegben hat, wird das Verlassenschaftsverfahren unterbrochen. Es ist von Amts wegen unter Beiziehung des Masseverwalters fortzusetzen, wozu es allerdings eines klarstellenden Beschlusses bedarf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123119

Im RIS seit

07.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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