RS OGH 2008/1/8 5Ob192/07g

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Veröffentlicht am 08.01.2008
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Norm

ABGB §1112
ZPO §190
MRG §3 Abs3 Z2
MRG §29 Abs1 Z2

Rechtssatz

Ein Abbruchauftrag wegen Baugebrechen ist dann endgültig und bindend, wenn entweder die Baugebrechen, die zur Bescheiderlassung geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden können oder wenn der Bestandgeber sie nicht behebt und hiezu auch nicht verpflichtet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0122970

Dokumentnummer

JJR_20080108_OGH0002_0050OB00192_07G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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