RS OGH 2008/1/15 10Ob96/07a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.2008
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Norm

ABGB §1295 IIf4
KO §69 Abs2
StGB §159 Abs2

Rechtssatz

Bei Kontrahierung in Kenntnis der Insolvenzreife ist nur das negative Interesse (Vertrauensschaden) ersatzfähig. Der Neugläubiger muss sich von seiner Forderung grundsätzlich die Gewinnspanne und den mit dem Geschäft erhofften Fixkostendeckungsbeitrag abziehen lassen. Er hat auch keinen Anspruch auf Ersatz der in der Rechnung enthaltenen Umsatzsteuer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123116

Dokumentnummer

JJR_20080115_OGH0002_0100OB00096_07A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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