Norm
KartG 2005 §7 Abs1 Z5Rechtssatz
Gleichläufige und hinreichend starke finanzielle und wirtschaftliche Interessen von (Minderheits-)Gesellschaftern können rein faktisch eine gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen begründen, auch ohne dass eine gemeinsame Kontrollausübung rechtlich fixiert wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123099Dokumentnummer
JJR_20080121_OGH0002_0160OK00007_0700000_004