RS OGH 2008/1/22 4Ob177/07v

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Veröffentlicht am 22.01.2008
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Norm

UWG §2 A4

Rechtssatz

§ 2 UWG idF der UWG-Novelle 2007 gilt im Verhältnis zu Marktteilnehmern, erfasst somit sowohl das Verhältnis zwischen Unternehmern als auch jenes zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123063

Im RIS seit

21.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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