Norm
UWG §2 A4Rechtssatz
§ 2 UWG idF der UWG-Novelle 2007 gilt im Verhältnis zu Marktteilnehmern, erfasst somit sowohl das Verhältnis zwischen Unternehmern als auch jenes zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123063Im RIS seit
21.02.2008Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011