Norm
ZPO §519 Abs1 Z1 GRechtssatz
Der Rekurs gegen den Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem aus Anlass der Berufung das Verfahren als nichtig aufgehoben und die Klagebeantwortung als verspätet zurückgewiesen wird, ist in analoger Anwendung von § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123149Im RIS seit
22.02.2008Zuletzt aktualisiert am
05.09.2017