RS OGH 2008/1/25 8Ns3/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.2008
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Norm

StPO §213 Abs6
StPO §214 Abs3

Rechtssatz

Auch dann ist von Amts wegen über die Haft zu entscheiden, wenn kein Anklageeinspruch erhoben wurde, aber das Oberlandesgericht wegen erstgerichtlicher Bedenken die Zuständigkeit zu prüfen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2008:RL0000077

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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