RS OGH 2008/2/5 10ObS116/07t

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Veröffentlicht am 05.02.2008
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Norm

ASVG §236 Abs4a

Rechtssatz

Nach § 236 Abs 4a ASVG sind Kinderbetreuungszeiten erst ab 1. 1. 2002 als Beitragsmonate zu berücksichtigen. Eine rückwirkende Erfassung von Erziehungszeiten im Ausmaß von bis zu 24Beitragsmonaten, bei denen abstrakt der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nach dem KBGG in der Vergangenheit (noch vor der Schaffung dieses Gesetzes) bestanden hätte, kommt nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123196

Dokumentnummer

JJR_20080205_OGH0002_010OBS00116_07T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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