RS OGH 2008/2/14 2Ob238/07z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.2008
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Norm

EVÜ Art1 Abs2 lite
IPRG §10
IPRG §12

Rechtssatz

Trotz der nach österreichischem Recht fehlenden Rechtsfähigkeit ist auch bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts das Personalstatut maßgeblich. Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsstellung einer ausländischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind demnach nach § 10 IPRG und § 12 IPRG zu lösen. Sie fallen nach Art 1 Abs 2 lit e EVÜ nicht unter dieses Übereinkommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123365

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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