Norm
AnfO §3 Z1Rechtssatz
Durch die Bestimmungen des § 3 Z 1 AnfO und § 29 Z 1 KO soll in erster Linie die unmittelbare Einwirkung auf ein bestehendes Recht anfechtbar gemacht werden. Die kritische Frist bestimmt sich jedenfalls nach dem Verfügungsgeschäft, wenn es zeitlich nachfolgt. Es kommt nicht darauf an, ob das - selbständig anfechtbare- Verpflichtungsgeschäft innerhalb der Zweijahresfrist liegt (gegenteilig zu 3 Ob 44/00t).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123362Im RIS seit
15.03.2008Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011