Norm
ZPO §503 E4c23Rechtssatz
Ob Äquivalenz zur patentierten Erfindung vorliegt, ist zwar in erster Linie eine Rechtsfrage. Welches Verständnis ein Fachmann im maßgebenden Zeitpunkt hatte, ist allerdings ein objektivierendes, dem Beweis zugängliches Element.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123155Im RIS seit
15.03.2008Zuletzt aktualisiert am
09.11.2020