Norm
EO §97 Abs1Rechtssatz
Als Nutzungen einer Liegenschaft iSd § 119 Abs 2 EO werden jene Vorteile angesehen, die (nach Bearbeitung) aus der Sache nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung ohne Verringerung der Substanz gewonnen werden. Einkünfte iSd § 119 Abs 2 EO sind jene Vorteile, die man für den einem Anderen gestatteten Gebrauch einer Sache erhält, wie etwa Miet- und Pachtzinse, die nach Übergabe der Liegenschaft an den Zwangsverwalter erzielt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123186Dokumentnummer
JJR_20080227_OGH0002_0030OB00240_07A0000_001