RS OGH 2008/2/27 3Ob240/07a

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Veröffentlicht am 27.02.2008
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Norm

EO §97 Abs1
EO §119 Abs2

Rechtssatz

Als Nutzungen einer Liegenschaft iSd § 119 Abs 2 EO werden jene Vorteile angesehen, die (nach Bearbeitung) aus der Sache nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung ohne Verringerung der Substanz gewonnen werden. Einkünfte iSd § 119 Abs 2 EO sind jene Vorteile, die man für den einem Anderen gestatteten Gebrauch einer Sache erhält, wie etwa Miet- und Pachtzinse, die nach Übergabe der Liegenschaft an den Zwangsverwalter erzielt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123186

Dokumentnummer

JJR_20080227_OGH0002_0030OB00240_07A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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