RS OGH 2008/2/28 8ObA6/08b, 7Ob17/09i, 2Ob240/12a, 1Ob174/16v, 1Ob98/17v, 2Ob35/19i, 2Ob93/20w, 8Ob1

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Veröffentlicht am 28.02.2008
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Norm

ABGB §1169
BauKG allg
BauKG §3 Abs1

Rechtssatz

Die früher auf die Fürsorgepflicht des Werkbestellers gemäß § 1169 ABGB gestützte Koordinationspflicht des Bauherrn wird nunmehr im Regelungsbereich des BauKG durch dieses als Schutzgesetz konkretisiert. Das BauKG als lex specialis verdrängt insoweit den bisherigen Ansatz bei § 1169 ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123294

Im RIS seit

29.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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