RS OGH 2008/2/28 21R40/08b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2008
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Norm

ZPO §41
ZPO §567

Rechtssatz

Dem Übergabsauftrag, gegen den keine Einwendungen erhoben werden, kommt nicht der Charakter der Einleitung eines streitähnlichen Verfahrens zu. Dem Vermieter steht daher für den Antrag kein Kostenersatz zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2008:RSP0000076

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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