Norm
ZPO §41Rechtssatz
Dem Übergabsauftrag, gegen den keine Einwendungen erhoben werden, kommt nicht der Charakter der Einleitung eines streitähnlichen Verfahrens zu. Dem Vermieter steht daher für den Antrag kein Kostenersatz zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:2008:RSP0000076Zuletzt aktualisiert am
05.08.2008