Norm
GRBG §2Rechtssatz
Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft im Vergleich zu der zu erwartenden Strafe ist es im Grundrechtsbeschwerdeverfahren ohne Bedeutung, ob nach der Verurteilung die Möglichkeit einer bedingten Entlassung besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123343Im RIS seit
09.04.2008Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022