RS OGH 2008/3/13 6Ob5/08s, 2Ob39/08m, 2Ob224/08t, 1Ob143/12d, 1Ob203/14f, 1Ob16/18m, 1Ob93/19m, 8Ob3

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Veröffentlicht am 13.03.2008
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Norm

ABGB §140 Ac
ABGB §140 Ba
ABGB §140 Bd
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ac

Rechtssatz

Bei der Anrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten muss auch berücksichtigt werden, ob nicht - wirtschaftlich gesehen - die Wohnung im konkreten Fall nicht nur vom geldunterhaltspflichtigen, sondern auch vom betreuenden Elternteil zur Verfügung gestellt wird.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 5/08s
    Entscheidungstext OGH 13.03.2008 6 Ob 5/08s
    Beisatz: Hier: Stellen die Eltern wirtschaftlich gesehen jeweils lediglich die halbe Wohnung zur Verfügung, ist der anzurechnende fiktive Mietwert nochmals zu halbieren. (T1)
    Veröff: SZ 2008/35
  • 2 Ob 39/08m
    Entscheidungstext OGH 24.09.2008 2 Ob 39/08m
    Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Wird die Wohnung dem Unterhaltsberechtigten vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil wirtschaftlich nur zur Hälfte zur Verfügung gestellt und außer von ihm auch noch von seiner Mutter bewohnt, reduziert sich der anzurechnende Anteil auf letztlich ein Viertel des fiktiven Mietwerts. (T2)
  • 2 Ob 224/08t
    Entscheidungstext OGH 16.07.2009 2 Ob 224/08t
    Auch; Auch Beis wie T1; Vgl Beis wie T2; Beisatz: Hier: Heranziehung des fiktiven Mietwerts der Ehewohnung zur Hälfte und auf Aufteilung die in der Wohnung verbliebenen drei Unterhaltsberechtigten unter Einbeziehung des Unterhaltspflichtigen, sodass auf den betreffenden Minderjährigen ein Achtel des (gesamten) fiktiven Mietwerts entfällt. (T3)
  • 1 Ob 143/12d
    Entscheidungstext OGH 15.11.2012 1 Ob 143/12d
    Auch; Beis wie T1; Beis wie T2
  • 1 Ob 203/14f
    Entscheidungstext OGH 27.11.2014 1 Ob 203/14f
    Beis wie T1
  • 1 Ob 16/18m
    Entscheidungstext OGH 27.02.2018 1 Ob 16/18m
    Vgl auch
  • 1 Ob 93/19m
    Entscheidungstext OGH 25.06.2019 1 Ob 93/19m
    Vgl; Beisatz: Ist jedoch die Wohnversorgung des Kindes der alleine verfügungsberechtigten Eigentümerin (also der Mutter) und nicht dem (geld?)unterhaltspflichtigen Vater, der bloß vorläufig für die Kreditkosten aufkommt und dem ein Rückersatzanspruch gegen die Mutter bereits rechtskräftig zuerkannt wurde, zuzurechnen, hat keine Anrechnung eines fiktiven Mietwerts zu erfolgen. (T4)
  • 8 Ob 34/20p
    Entscheidungstext OGH 28.09.2020 8 Ob 34/20p

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123486

Im RIS seit

12.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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