Norm
ABGB §140 AcRechtssatz
Der geldunterhaltspflichtige Elternteil leistet durch die Bestreitung von Wohnungsbenützungskosten Naturalunterhalt; die Wohnungsbenützungskosten sind daher nach Köpfen auf alle die Wohnung benutzenden Personen, die in einer unterhaltsrechtlichen Beziehung zum Unterhaltspflichtigen stehen, zu gleichen Teilen aufzuteilen und auf deren Unterhaltsansprüche anzurechnen. Dies gilt auch für Prämien einer Haushaltsversicherung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123487Im RIS seit
12.04.2008Zuletzt aktualisiert am
27.09.2021