Norm
PSG §23 Abs2Rechtssatz
Die Unvereinbarkeitsregel ist zwingendes Recht und muss in der Stiftungsurkunde nicht wiederholt werden. Dass eine neu gefasste Stiftungsurkunde die in der geltenden Stiftungsurkunde festgelegte Besetzungsvorschrift, dass Begünstigte und ihre Angehörigen nicht die Mehrheit im Beirat stellen dürfen, nicht fortschreibt, ist kein Grund, die Eintragung abzulehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123562Im RIS seit
12.04.2008Zuletzt aktualisiert am
14.11.2011