Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Es ist nicht maßgeblich, ob das Kind in einer Mietwohnung, in einer ausbezahlten Eigentumswohnung oder in einer Wohnung lebt, für die noch Kreditrückzahlungen zu leisten sind. Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Varianten der Wohnversorgung des Kindes ist nicht gerechtfertigt. Vielmehr sind im Kindesunterhaltsrecht zur Vermeidung einer Doppelalimentierung tatsächlich „alle Wohnungskosten" zu berücksichtigen (so schon 10 Ob 75/06m). Auch in einem Fall, in dem der geldunterhaltspflichtige Elternteil die Kreditrückzahlungsraten für die von den Kindern bewohnte Wohnung trägt, ist als Grundlage für die Anrechnung der fiktive Mietwert dieser Wohnung heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123485Im RIS seit
12.04.2008Zuletzt aktualisiert am
22.11.2021