Norm
ZPO §236 Abs1 BRechtssatz
Einem Zwischenfeststellungsantrag fehlt es an der ebenfalls von Amts wegen zu prüfenden Zulässigkeitsvoraussetzung der Präjudizialität für die Entscheidung im Hauptverfahren, wenn dieses wegen des Prozesshindernisses der rechtskräftig entschiedenen Sache mit einem nicht sanierbaren Nichtigkeitsgrund behaftet ist, der zwingend zur Zurückweisung der Klage führen muss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123402Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008