RS OGH 2008/3/27 2Ob31/07h, 4Ob65/10b, 8Ob25/10z, 2Ob74/12i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2008
beobachten
merken

Norm

AGBKr Pkt38 Abs1
BWG §1 Abs1 Z7 lite
HGB §383
HGB §400 Abs1
UGB §383 Abs1
UGB §400 Abs1

Rechtssatz

Das Kommissionsgeschäft wird durch den Selbsteintritt des Kommissionärs (Bank) zwar nicht zu einem reinen Kaufvertrag, es tritt aber eine kaufvertragliche Rechtsbeziehung zur Kommission hinzu. Deren Regeln werden insofern verdrängt, als sie mit der Position der Parteien als Käufer bzw Verkäufer unvereinbar sind, also vor allem bezüglich der Hauptleistungspflichten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123390

Im RIS seit

26.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten