Norm
AGBKr Pkt38 Abs1Rechtssatz
Das Kommissionsgeschäft wird durch den Selbsteintritt des Kommissionärs (Bank) zwar nicht zu einem reinen Kaufvertrag, es tritt aber eine kaufvertragliche Rechtsbeziehung zur Kommission hinzu. Deren Regeln werden insofern verdrängt, als sie mit der Position der Parteien als Käufer bzw Verkäufer unvereinbar sind, also vor allem bezüglich der Hauptleistungspflichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123390Im RIS seit
26.04.2008Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015