Norm
NichtigkeitsG allgRechtssatz
Das Nichtigkeitsgesetz allein ist nur programmatisch und bildet keine Rechtsgrundlage für Rückforderungen. Aus ihm kann die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften nicht abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123529Im RIS seit
01.05.2008Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011