RS OGH 2008/4/1 5Ob272/07x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.04.2008
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Norm

NichtigkeitsG allg
NichtigkeitsG §1
NichtigkeitsG §2

Rechtssatz

Das Nichtigkeitsgesetz allein ist nur programmatisch und bildet keine Rechtsgrundlage für Rückforderungen. Aus ihm kann die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften nicht abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123529

Im RIS seit

01.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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