Norm
NWG §2Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob dem Erwerber einer Liegenschaft auffallende Sorglosigkeit iSd § 2 NWG vorzuwerfen ist, kommt es ausschließlich auf sein Verhalten vor Einleitung des Notwegeverfahrens an. Eine bereits verwirklichte auffallende Sorglosigkeit fällt daher durch erst im Verfahren gestellte „nachgebesserte" Anbote nicht weg.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123330Im RIS seit
03.05.2008Zuletzt aktualisiert am
10.04.2018