RS OGH 2008/4/3 8Ob15/08a, 1Ob216/17x

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Veröffentlicht am 03.04.2008
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Norm

NWG §2

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob dem Erwerber einer Liegenschaft auffallende Sorglosigkeit iSd § 2 NWG vorzuwerfen ist, kommt es ausschließlich auf sein Verhalten vor Einleitung des Notwegeverfahrens an. Eine bereits verwirklichte auffallende Sorglosigkeit fällt daher durch erst im Verfahren gestellte „nachgebesserte" Anbote nicht weg.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123330

Im RIS seit

03.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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