Norm
StGG Art17aRechtssatz
Auch künstlerische Leiter staatlicher Bühnen sind in ihrem Funktionsbereich Träger der Kunstfreiheit. Die allgemeine Regelung des § 2b Abs 2 Z 2 BThPG ist aber in keiner Weise geeignet, in die Freiheit der Kunst einzugreifen, weil die künstlerische Freiheit des Ballettdirektors, Rollen mit den Personen zu besetzen, die optimal in sein künstlerisches Konzept passen, in keiner Weise beeinträchtigt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123329Im RIS seit
03.05.2008Zuletzt aktualisiert am
14.11.2011