RS OGH 2008/4/3 1Ob128/07s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.2008
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Norm

AktG §150

Rechtssatz

Auf eine Kapitalerhöhung durch Aufrechnung gegen eine bereits bestehende Forderung des künftigen Aktionärs sind die Vorschriften über die Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123692

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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