Norm
AktG §150Rechtssatz
Auf eine Kapitalerhöhung durch Aufrechnung gegen eine bereits bestehende Forderung des künftigen Aktionärs sind die Vorschriften über die Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123692Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008