Norm
MSchG §10aRechtssatz
Ob der Verwender subjektiv die betriebliche Herkunft bezeichnen wollte oder mit einem solchen Verständnis rechnete, ist für die Beurteilung des kennzeichenmäßigen Gebrauchs bedeutungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123414Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008