Norm
UWG §1 Abs1 Z2 C8Rechtssatz
§ 2 UWG idF der UWG-Novelle 2007 enthält keine Rechtsfolgenanordnung, sondern konkretisiert die Generalklausel des § 1 Abs 1 Z 2 UWG für den Fall irreführender Geschäftspraktiken. Ist der Tatbestand des § 2 UWG erfüllt, so wird zumindest im Regelfall eine Verletzung der beruflichen Sorgfalt und eine wesentliche Beeinflussung eines Durchschnittsverbrauchers iSv § 1 Abs 1 Z 2 UWG vorliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123291Im RIS seit
08.05.2008Zuletzt aktualisiert am
14.01.2014