RS OGH 2008/4/8 4Ob245/07v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.2008
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Norm

UWG §2 C2c
UWG §2 A4

Rechtssatz

Für den Lauterkeitsverstoß genügt die Irreführung bereits eines einzigen Durchschnittsverbrauchers. Nicht tatbestandsmäßig sind daher nur solche Aussagen, die das Entscheidungsverhalten, und sei es auch nur eines Einzelnen, letztlich nicht ausschlaggebend beeinflussen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123262

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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