Norm
UWG §1 Abs1 Z2 C7aRechtssatz
Im verbraucherschützenden Bereich des Lauterkeitsrechts ist eine Geschäftspraktik unlauter, (a) wenn sie dem Gebot der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspricht, (b) dieser Verstoß geeignet ist, die Fähigkeit des Durchschnittsverbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, zu beeinträchtigen (Nachteiligkeitsprüfung) und (c) diese Beeinflussung wesentlich ist (Bagatellklausel).
Entscheidungstexte
Schlagworte
UWG-Novelle 2007European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123261Im RIS seit
08.05.2008Zuletzt aktualisiert am
12.09.2011