Norm
ABGB §1295 Ia5Rechtssatz
Der Neugläubigern bei Konkursverschleppung zustehende Vertrauensschaden umfasst nicht den dem Erfüllungsinteresse zuzuordnenden Ersatz für erbrachte eigene Arbeitsleistungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123327Im RIS seit
10.05.2008Zuletzt aktualisiert am
07.03.2012