RS OGH 2008/4/10 2Ob65/08k

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Veröffentlicht am 10.04.2008
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Norm

PartG §1
VerG §2

Rechtssatz

Hat eine politische Partei durch Hinterlegung ihrer Satzung beim Bundesministerium für Inneres gemäß § 1 Abs 4 Parteiengesetz Rechtspersönlichkeit erlangt, sind aber in diesem Zeitpunkt die organschaftlichen Vertreter entsprechend den in der Satzung vorgesehenen Organen noch nicht bestellt, so vertreten bis zur Bestellung der organschaftlichen Vertreter in analoger Anwendung von § 2 Abs 2 Satz 2 VerG 2002 die Gründer gemeinsam die politische Partei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123386

Im RIS seit

10.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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