RS OGH 2008/4/14 2Ob162/08z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.2008
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Norm

ABGB §11315 I
BauKG §9 Abs4

Rechtssatz

Ist ein Baustellenkoordinator in dieser Eigenschaft für seine Dienstgeberin als Projektleiterin in verantwortlicher, überwachender Funktion und somit als ihr Repräsentant tätig, hat sich diese sein Verhalten unabhängig von den Voraussetzungen der Gehilfenhaftung (§ 1315 ABGB) zuzurechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124226

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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