Norm
StGB §32 Abs2Rechtssatz
Der im Rahmen der Strafzumessung als negativ bewertete Umstand, dass der Angeklagte das besondere Vertrauen der ihm die minderjährigen Opfer anvertrauenden Eltern bzw Erziehungsberechtigten auf schändlichste Weise missbraucht hat, ist kein „notwendiges Tatbestandsmerkmal des § 212 Abs 1 Z 2 dritter Fall StGB", sodass kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 32 Abs 2 StGB) vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123478Im RIS seit
15.05.2008Zuletzt aktualisiert am
31.07.2012