RS OGH 2008/4/15 14Os37/08k, 11Os42/12d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.2008
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Norm

StGB §32 Abs2
StGB §212 Abs1 Z2
StPO §281 Abs1 Z11 B

Rechtssatz

Der im Rahmen der Strafzumessung als negativ bewertete Umstand, dass der Angeklagte das besondere Vertrauen der ihm die minderjährigen Opfer anvertrauenden Eltern bzw Erziehungsberechtigten auf schändlichste Weise missbraucht hat, ist kein „notwendiges Tatbestandsmerkmal des § 212 Abs 1 Z 2 dritter Fall StGB", sodass kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 32 Abs 2 StGB) vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 37/08k
    Entscheidungstext OGH 15.04.2008 14 Os 37/08k
  • 11 Os 42/12d
    Entscheidungstext OGH 24.05.2012 11 Os 42/12d
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Die Umstände, dass der Angeklagte das Vertrauen der Kinder (aber auch deren Eltern) erschlichen hat, um sich sodann an ihnen vergehen zu können, sowie dass sexuelle Handlungen durch „kindgerechte Gegenleistungen“, nämlich die daran geknüpfte Gabe von Eis, erwirkt wurden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123478

Im RIS seit

15.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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