RS OGH 2008/4/15 14Os164/07k

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Veröffentlicht am 15.04.2008
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Norm

StGB §217

Rechtssatz

Ein „Anwerben" nach § 217 StGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Tatobjekt allein die Grenzen überschreitet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123479

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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