Norm
JN §51 Abs1 Z1Rechtssatz
Ansprüche auf Rückabwicklung eines durch Rücktritt vom Vertrag aufgelösten Rechtsgeschäfts, das auf Seiten des Beklagten ein unternehmensbezogenes Geschäft war, fallen unter den Zuständigkeitstatbestand des § 51 Abs 1 Z 1 JN.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123493Im RIS seit
28.05.2008Zuletzt aktualisiert am
18.05.2020