Norm
ABGB §810Rechtssatz
Zur Anfechtung des vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Schenkungsvertrags auf den Todesfall nach § 956 zweiter Satz ABGB ist nur seine Verlassenschaft, vertreten durch einen Kurator, allenfalls bei Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses an die Erben diese, keinesfalls aber einer von mehreren Miterben ohne ausdrückliche Zustimmung aller übrigen legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123441Im RIS seit
07.06.2008Zuletzt aktualisiert am
26.05.2021