RS OGH 2008/5/8 3Ob9/08g, 6Ob18/10f, 5Ob217/20b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.2008
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Norm

ABGB §810
ABGB §956
AußStrG 2005 §173

Rechtssatz

Zur Anfechtung des vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Schenkungsvertrags auf den Todesfall nach § 956 zweiter Satz ABGB ist nur seine Verlassenschaft, vertreten durch einen Kurator, allenfalls bei Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses an die Erben diese, keinesfalls aber einer von mehreren Miterben ohne ausdrückliche Zustimmung aller übrigen legitimiert.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 9/08g
    Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 9/08g
  • 6 Ob 18/10f
    Entscheidungstext OGH 18.02.2010 6 Ob 18/10f
    nur: Zur Anfechtung des vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Schenkungsvertrags auf den Todesfall nach § 956 zweiter Satz ABGB ist nur seine Verlassenschaft, vertreten durch einen Kurator legitimiert. (T1)
  • 5 Ob 217/20b
    Entscheidungstext OGH 13.04.2021 5 Ob 217/20b
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123441

Im RIS seit

07.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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