RS OGH 2008/5/15 4R60/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2008
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Norm

GmbHG §6
GmbHG §6a
GmbHG §63 Abs5

Rechtssatz

Die nachträgliche Änderung der Bareinlage in eine Sacheinlage im Wege einer Satzungsänderung ist zulässig, wenn - mangels Erfordernis einer Gründungsprüfung - die Sacheinlage der Werthaltigkeitsprüfung des Firmenbuchgerichtes standhält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2008:RG0000056

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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