Norm
GmbHG §6Rechtssatz
Die nachträgliche Änderung der Bareinlage in eine Sacheinlage im Wege einer Satzungsänderung ist zulässig, wenn - mangels Erfordernis einer Gründungsprüfung - die Sacheinlage der Werthaltigkeitsprüfung des Firmenbuchgerichtes standhält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2008:RG0000056Zuletzt aktualisiert am
10.10.2008