Norm
ZPO §160 Abs1Rechtssatz
Die Missachtung einer ex lege eingetretenen Unterbrechung wird in § 477 Abs 1 ZPO nicht ausdrücklich als Nichtigkeitsgrund genannt. Daher ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und gegebenenfalls welcher Mangel vorliegt. Regelmäßig wird Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 und 5 ZPO anzunehmen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123450Im RIS seit
19.06.2008Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011