RS OGH 2008/5/20 4Ob229/07s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.2008
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Norm

ZPO §160 Abs1
ZPO §477 Abs1 B2h
ZPO §477 Abs1 Z4 D4
ZPO §477 Abs1 Z5 D5

Rechtssatz

Die Missachtung einer ex lege eingetretenen Unterbrechung wird in § 477 Abs 1 ZPO nicht ausdrücklich als Nichtigkeitsgrund genannt. Daher ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und gegebenenfalls welcher Mangel vorliegt. Regelmäßig wird Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 und 5 ZPO anzunehmen sein.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 229/07s
    Entscheidungstext OGH 20.05.2008 4 Ob 229/07s
    Beisatz: Hier: Konkurseröffnung über das Vermögen des Klagevertreters. (T1); Veröff: SZ 2008/65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123450

Im RIS seit

19.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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