Norm
ABGB §274 Abs2Rechtssatz
Eine fehlende Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und die dadurch erschwerte Kommunikation im Verhältnis zum Sachwalter stellt ein nahezu klassisches Problem bei der Übernahme von Sachwalterschaften für psychisch kranke Betroffene dar. Derartige Umstände bewirken - ebensowenig wie lediglich verbalaggressives Verhalten der behinderten Person - für sich alleine nicht die Unzumutbarkeit der Übernahme der Sachwalterschaft für einen Rechtsanwalt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123572Im RIS seit
27.06.2008Zuletzt aktualisiert am
24.10.2018