Norm
KO §29 Z1Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Fahrlässigkeit des Gläubigers hinsichtlich seiner Unkenntnis der die die Freigebigkeit (Unentgeltlichkeit) des Leistenden begründenden Umstände kommt es im Fall der Zahlung einer fremden Schuld auf die Möglichkeit des Gläubigers an zu erkennen, dass seine Forderung „wirtschaftlich nichts mehr wert" ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123866Im RIS seit
28.06.2008Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011