RS OGH 2008/5/29 2Ob225/07p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2008
beobachten
merken

Norm

KO §29 Z1

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Fahrlässigkeit des Gläubigers hinsichtlich seiner Unkenntnis der die die Freigebigkeit (Unentgeltlichkeit) des Leistenden begründenden Umstände kommt es im Fall der Zahlung einer fremden Schuld auf die Möglichkeit des Gläubigers an zu erkennen, dass seine Forderung „wirtschaftlich nichts mehr wert" ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123866

Im RIS seit

28.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten